Keine Angst vor „E-Bilanz“

08.08.2017

Ab dem Wirtschaftsjahr 2012 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen dies auf die Abläufe in Ihrem Unternehmen hat und wie Ihnen die WSG bei der Umsetzung helfen kann.

Eines steht fest: Jahresabschlüsse ab dem Wirtschaftsjahr 2012 müssen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von Rechtsform und Größe – sind davon betroffen. Eine Einreichung, wie bisher, auf Papier ist nicht mehr möglich. Falls nicht elektronisch eingereicht wird, können Zwangsgelder festgesetzt werden. Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn Unternehmen ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, im Kalenderjahr 2014 elektronisch übermitteln.

Bisher war es so, dass die Finanzverwaltung kein Schema für die Aufstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben hat. In der Regel wurde die Gliederung der §§ 266 und 267 HGB zu Grunde gelegt, jedoch war dies nicht verbindlich. Nun müssen die Daten auf Basis des XBRL-Standards* aufbereitet werden. Erstmals gibt es einen Mindestumfang der zu übermittelnden Daten (Taxonomien). Diese können über die Internetseite www.eSteuer.de abgerufen werden. Es wird jedoch kein Portal, wie z.B. ELSTEROnline, zur Übermittlung der Daten seitens der Finanzverwaltung geben. Somit ist jeder Unternehmer gezwungen, die Übermittlung mit einem Softwareprogramm durchzuführen. Hilfe können Firmen hier von einem Steuerberater erwarten. Die WSG Wirtschaftsberatung Steuerberatungsges.mbH nutzt die Softwareprogramme der DATEV eG, die bestens auf die E-Bilanz vorbereitet sind.

Ein einfacher Knopfdruck ist die Erstellung der E-Bilanz aber auch für den Steuerberater nicht. Bereits im Veranlagungszeitraum 2012 und somit spätestens zum 1. Januar 2012 muss das Finanz- und Rechnungswesen auf XBRL-Konformität überprüft und umgestellt werden. Aufgrund der detaillierteren Gliederung der zu meldenden steuerlichen Vorgänge muss bereits in der laufenden Buchhaltung das bisherige Buchungsverhalten sorgfältig überprüft werden. Der neue Standard führt zu erheblichen Abweichungen zu den bisher gebräuchlichen Kontenrahmen für die Erfassung der Buchhaltung. Es erfordert ein noch höheres Maß an Sorgfalt und auch an Informationen durch das Unternehmen selbst. In einigen Fällen wird es erforderlich sein, aus der HGB–Buchhaltung auch eine steuerliche Buchhaltung abzuleiten.

Durch die elektronische Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung stehen dem einzelnen Finanzbeamten nun auch größere Möglichkeiten der Datenanalyse zur Verfügung. Die Bilanz wird diverse Abgleiche oder Plausibilitätskontrollen durchlaufen. Eine Folge ist sicherlich, dass Betriebsprüfer gezielter Sachverhalte im Unternehmen unter die Lupe nehmen werden. Umso wichtiger ist es, der Finanzverwaltung möglichst schlüssige Daten und vor allem wenige sogenannte „Auffangposten“ zu Verfügung zu stellen. Dies alles haben wir als Steuerberatungsgesellschaft natürlich bereits im Blick. Wir stellen sicher, dass alle Daten rechnerisch und sachlich richtig an das Finanzamt übermittelt werden. Ebenfalls unterstützen wir Sie bei einer Anpassung ihrer betrieblichen Abläufe im Unternehmen.

Gern zeigen wir Ihnen die Neuerungen in einem persönlichen Gespräch auf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die sich daraus ergebenen Änderungen für Ihre täglichen Arbeiten. Unser Beratungsansatz vereint dabei eine steuerliche und betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise und gewährleistet so maßgeschneiderte wirtschaftliche Kundenlösungen. Bei allen Fragen rund um die Themen „Steuern und Bilanz“ können Sie auf unsere langjährigen Erfahrungen und umfassenden Kenntnisse zählen. Sprechen Sie uns an!

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